Frequently Asked Questions (FAQ)
Hier finden Sie alle Fragen zum Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik (EI)
Steckbrief - das Wichtigste auf einen Blick! | |
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Studiengang | Master Elektro- und Informationstechnik |
Abschluss | Master of Science (M.Sc.) |
Profil | anwendungsorientiert, konsekutiv (statt weiterbildend) |
Studienformen und Dauer | Vollzeit: 3 Semester Teilzeit: 6 Semester |
ECTS Kreditpunkte | 90 |
Vorschriften | ASPO , SPO , Studienplan |
Zur Info
Im Jahr 2000 wurde unser Masterstudiengang Electrical Engineering genehmigt - als einer der ersten überhaupt. Erst im August 2002 wurde in Deutschland durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes die Bologna-Umstellung offiziell.
A
Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern Sie zu den führenden Experten Ihrer Fachrichtung auszubilden. Dies belegt unsere Akkreditierung – ein Prozess, der im Gesetz über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern fest verankert ist.
Unsere Bachelor- und Masterprogramme sind durch die ASIIN, einer externen und unabhängigen Institution, geprüft und mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet worden. Dieses intensive Verfahren umfasst detaillierte Bewertungen vor Ort durch Fachexperten und intensive Dialoge zwischen Gutachterteams und allen Ebenen unserer Hochschulgemeinschaft – von den Studiengangleitern bis zu den Studierenden selbst. Die Vergabe des Siegels beruht auf anerkannten lernergebnisorientierten Fachstandards im Einklang mit dem europäischen Qualifikationsrahmen und den European Standards and Guidelines.
Die Akkreditierung bestätigt, dass ein Studiengang die Anforderungen von Wissenschaft und Berufspraxis der beteiligten Disziplinen auf hohem Niveau erfüllt. Dadurch haben Studieninteressierte und Studierende die Sicherheit, bei uns eine akademische Ausbildung mit anerkannter Qualität zu erhalten.
Der Studiengang ist nur bis zum tt.mm.jjjj akkreditiert, was passiert nach diesem Termin?
Akkreditierungen sind grundsätzlich immer zeitlich befristet. Die Fakultät sorgt rechtzeitig für eine anschließende Reakkreditierung. Studierende sind davon nicht betroffen, für sie stellt sich der Studiengang als kontinuierlich dar.
Welche Studienleistungen können angerechnet werden?
Grundsätzlich können alle Studien- und Prüfungsleistungen oder außerhochschulische Leistungen angerechnet werden, sofern diese einem Masterniveau zuzuordnen sind und einen Umfang von mindestens 5 ECTS besitzen. Pro Modul können maximal 5 ECTS angerechnet werden.
Wie kann ich meine Studienleistungen anrechnen lassen?
Das Anrechnen von Studienleistungen braucht einen offiziellen Nachweis inklusive ECTS und Note. Hierfür gibt es auf PRIMUSS ein Antragsformular
Weitere Informationen finden Sie auf der Hochschulseite
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Was muss ich tun, wenn ich einen ausländischen Abschluss habe?
Ausländische Abschlüsse müssen durch uni-assist zertifiziert werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 SPO).
B
Wir unterscheiden:
Die Bewerbung (online, mit Upload der Unterlagen), ein Semester vor Studienbeginn.
Die Zulassung (der Bescheid wird vom Immatrikulationsamt ausgestellt und zugeschickt)
Die Immatrikulation (Einschreibung zu Beginn des Studiums)
Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbungsphasen werden zentral von der Hochschule vorgegeben, die Informationen finden Sie auf der Hochschulseite
.
D
Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?
Mindestens entsprechende Kenntnisse in Deutsch der Niveaustufe B2. Wie dieser Nachweis erbracht werden kann, ist in § 2 Abs. 1 Nr. 3 SPO festgelegt. Viele Studiengänge in Deutschland fordern C1. Bei unserem Studiengang ist dies nicht der Fall.
E
Was hat es mit dem Eignungsfeststellungsverfahren auf sich?
Das Eignungsfeststellungsverfahren findet in Form eines Interviews statt. Es dient dazu, die besonderen Anforderungen an die Eignung für diesen Masterstudiengang zu überprüfen. Thema sind Schlüsselkompetenzen sowie fachspezifische Grundlagen im Bereich der Elektrotechnik (§2 Abs. 2 SPO).
Die Einladung zum Interview erfolgt per E-Mail nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen.
Muss ich am Eignungsverfahren teilnehmen?
Das Eignungsverfahren wird erlassen bei einem aktuellen Gesamtschnitt von 2,2 oder besser sowie mindestens 120 ECTS in MINT-Modulen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 SPO). Ausschlaggebend ist das Notenblatt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Kann ich das Eignungsverfahren wiederholen?
Im Falle einer Ablehnung ist die Bewerbung maximal zu einem weiteren Termin möglich.
Wann und wo findet das Interview statt?
- Wann: In der Regel etwa vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist
- Wo: Grundsätzlich in Präsenz in einem Raum auf dem Campus Lothstraße
- Dauer: Etwa 30 Minuten
- Ort und Zeitpunkt finden Sie im Einladungsschreiben
Erfordert eine zweite Bewerbung ein zweites Eignungsverfahren?
Wenn man unser Interview einmal erfolgreich bestanden hat, muss man es nicht ein weiteres Mal durchlaufen. Als Beleg für das erfolgreiche Interview dient der Zulassungsbescheid. Dieser ist bei zukünftigen Bewerbungen einfach mit den anderen Unterlagen hochzuladen.
Bei jeder weiteren Bewerbung müssen dann alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein und alle Dokumente, die dies belegen, erneut hochgeladen werden. Alte Unterlagen werden nach Ende der Bewerbungsfrist gelöscht.
Wie lade ich meinen früheren Bescheid hoch?
Bei "Bewerbungsübersicht" unter "Dokumente hochladen" können Sie den Zulassungsbescheid als 2. Dokument hochladen, zusammen mit dem aktuellen Notenblatt.
Oder Sie hängen den Bescheid als PDF an ein weiteres Ihrer PDF- Dokumente (mit Hilfe eines geeigneten PDF-tools) und laden das Gesamtdokument hoch.
F
Rund um den Semesterbeginn findet die Fächerwahl online statt. Die Zahl der Plätze ist für viele Module begrenzt. Das Anmeldesystem sorgt dafür, dass die angebotenen Module gleichmäßig belegt werden. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Es kommt das "Windhund-Prinzip" (first come first serve, der frühe Vogel fängt den Wurm) zum Einsatz.
Um auch jenen Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, die sich nicht rechtzeitig immatrikulieren konnten, erfolgt keine Authentifizierung (kein login, kein Shibboleth).
I
Welche Voraussetzungen gelten für die Immatrikulation?
Nötig für die Immatrikulation sind der Zulassungsbescheid sowie der Nachweis, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. (§ 2 Abs. 1 SPO). Bei ausländischen Abschlüssen braucht es einen Deutschnachweis mindestens B2.
Sofern weniger als 210 ECTS erreicht wurden, müssen diese fehlenden ECTS innerhalb der ersten 12 Monate nach Studienbeginn nachgeholt werden. Details legt die Prüfungskommission fest (§ 4 SPO).
Wann findet die Immatrikulation statt?
Der Zeitraum für die Immatrikulation beginnt etwa zwei Wochen vor Semesterbeginn und dauert rund vier Wochen. Man muss nicht zwingend am ersten Tag immatrikuliert sein, sondern hat noch einige Tage Zeit. Den exakten Endtermin findet man im Zulassungsbescheid.
Was ist noch zu tun, wenn man den Zulassungsbescheid in Händen hält?
- Falls das Bachelor Abschlusszeugnis bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegt: Eine Immatrikulation ist möglich.
- Falls die Bachelorarbeit bis zum Semesterende benotet ist, aber das Zeugnis noch fehlt: Eine Immatrikulation auch nach Semesterbeginn ist möglich.
- Bachelorarbeit ist bis zum Semesterende noch nicht benotet: Eine Rückmeldung für den Bachelor ist notwendig. Nur wenn man immatrikuliert ist, kann die Note der Abschlussarbeit eingetragen werden. Sofern das Zeugnis bis zum Ende der Immatrikulationsfrist vorliegt, kann man sich im Bachelor exmatrikulieren und im Master immatrikulieren.
Was ist zu tun, wenn das Bachelorzeugnis nicht bis zur endgültigen Immatrikulation vorliegt?
In diesem Falle kann keine Immatrikulation erfolgen.
M
Wie lang ist die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit?
Die Bearbeitungsdauer für die Masterarbeit ist in der SPO geregelt:
- Die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgt studienbegleitend, im Vollzeitstudium in der Regel im dritten Studiensemester und im Teilzeitstudium in der Regel im fünften bis sechsten Semester (§ 6 Abs. 1 SPO).
- Die Bearbeitungsfrist beträgt im Vollzeitstudium sechs und im Teilzeitstudium zwölf Monate.
Wie melde ich mich für Module an?
Die Belegung der Module erfolgt vor Semesterstart über das Modul-Belegungsportal des Masterstudiengangs. Das Portal sowie die Übersicht der angebotenen Fächer sind unter Online-Anmeldungen
erreichbar.
Wann kann ich mich zu den Modulen anmelden?
Der Anmeldezeitraum beginnt schon ca. eine Woche vor Studienbeginn und läuft bis ca. eine Woche nach Studienbeginn.
Die genauen Termine sind unterOnline-Anmeldungen
zu finden.
Kann ich ein Modul einer anderen Fakultät bzw. Hochschule wählen?
Neben unserem reichhaltigen Modulangebot können Sie gerne auch andere Module wählen, die für Sie von Interesse und Nutzen sind - auch an anderen Fakultäten und Hochschulen. Damit diese Module auch für Ihren Masterstudiengang anerkannt werden können, müssen Sie Folgendes beachten:
1. Das Modul muss Master-Niveau haben (Nachweis durch Modulhandbuch)
2. Das Modul muss mind. 5 ECTS Kreditpunkte haben, (vgl. Studienplan)
P
Was wird im Wahlmodul "Projekt Angewandte Forschung I + II" gemacht?
Das Projekt Angewandte Forschung ermöglicht Ihnen, die Fähigkeiten, die Sie in theoretischen Studienfächern erworben haben, bei innovativen Forschungsprojekten in den Laboren der Fakultät praktisch anzuwenden.
Auf der Fakultätsseite finden Sie aktuelle Themen. Das Projekt wird als Wahlmodul mit 5 ECTS angerechnet. Bei Interesse ist es möglich, umfangreiche Projekte zu bearbeiten und als weiteres Wahlmodul anerkennen zu lassen (Projekt Angewandte Forschung I und Projekt Angewandte Forschung II mit insgesamt 10 ECTS). Weitere Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Professoren, die die Projekte betreuen.
Ich möchte das Projekt Angewandte Forschung bei der Firma xxx oder an der Hochschule yyy machen. Ist das möglich?
Das ist nicht zulässig, das PAF muss in den Laboren der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik bearbeitet werden.
Wie und wann erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Die Prüfungsanmeldung für alle Studierenden, die im Masterstudiengang immatrikuliert sind, erfolgt im Anmeldungszeitraum über das Primuss-Portal
.
Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung ist unter Termine
zu finden.
Soweit die Online-Prüfungsanmeldung aus technischen oder anderen Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen, unter Angaben der Fächer/Module und der Anmeldecodenummer, spätestens einen Arbeitstag nach Ende des Anmeldezeitraumes, imBereich Prüfungen und Praktikum
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Kann ich mich auch nach dem Anmeldungszeitraum für Prüfungen anmelden?
Verspätet eingereichte Prüfungsanmeldungen bedürfen eines schriftlichen Antrags unter Angabe der Gründe. Als Gründe werden nur solche anerkannt, die der Studierende selbst nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit. Nachweis erforderlich, z.B. ärztl. Attest). Der Antrag ist spätestens 14 Tage nach Ende des regulären Anmeldezeitraums persönlich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission abzugeben. Später eingereichte Anträge können nicht mehr akzeptiert werden.
Kann ich meine Prüfungsanmeldung auch noch nachträglich ändern?
Die Regeln für Nachmeldungen gelten auch für Ummeldungen (Prüferwechsel) oder für andere nachträgliche Änderungen der ursprünglichen Prüfungsanmeldung.
R
Wie lange dauert das Studium?
Das Studium kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden. Vollzeit umfasst dabei drei, Teilzeit sechs Semester (sog. Regelstudienzeit, § 3 Abs. 2 SPO).
Wie lange kann ich die Regelstudienzeit überschreiten?
Grundsätzlich kann die Regelstudienzeit um maximal zwei Semester überschritten werden. (§ 37 Abs. 4 ASPO).
S
Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung (SPO)?
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) zusammen mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) findet sich auf der zentralen Hochschulseite
für Verordnungen.
Studienbeginn
Studienbeginn
Beginnt das Studium im Winter- oder im Sommersemester?
Der Studienbeginn ist im Studiengang Master Elektrotechnik und Informationstechnik in jedem Semester möglich (§ 3 Abs. 3 SPO).
V
Gibt es Unterschiede bei Voll- und Teilzeit?
Aus Sicht der Hochschule hat man durch Teilzeit keinerlei Nachteile. Allerdings kann es Konsequenzen für Sozialversicherung und Arbeitgeber (Probleme für die Anerkennung als Werkstudentenstatus) haben. In Teilzeit müssen nicht die gesamten 6 Semester ausgenutzt werden - schneller studieren ist erlaubt und möglich. Im Extremfall kann man trotz Teilzeit in 3 Semestern abschließen, faktisch also wie in Vollzeit studieren.
Die Entscheidung für Teil- oder Vollzeit muss vor der Immatrikulation getroffen werden. Ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich.
W
Neben den vier Pflichtmodulen bleiben noch 8 Module zur freien Auswahl. Siehe FAQ "Fächerwahl".
X Y Z
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Zulassung erfüllen?
Für eine Bewerbung zum Masterstudiengang ist ein aktuell nachgewiesener Notenschnitt von 2,8 oder besser mit mind. 170 ECTS Kreditpunkten nötig. Ein Bachelorabschluss ist für die Bewerbung nicht notwendig (§ 2 Abs. 2 SPO).
Zur Immatrikulation zum Studienbeginn gelten weitere Voraussetzungen, die unter den FAQs “Immatrikulationsphase ” erläutert werden.
Ich habe xxx an der Hochschule yyy studiert. Kann ich mich trotzdem für den Studiengang bewerben?
Grundsätzlich ja. Das Studium muss mindestens 180 ECTS umfassen. Bei der Bewerbung ist nachzuweisen, dass am Ende mindestens 90 ECTS aus MINT-Modulen erbracht wurden (§ 1 Abs. 1 SPO). Wenn man sogar mind. 120 ECTS aus MINT-Modulen hat (und Notenschnitt 2,2 oder besser), wird das Eignungsfeststellungsverfahren (Interview) erlassen.