Zulassung zum Studium

Piktogramm Alumni Engagieren
(Grafik: Hochschule München)
  • Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden abgeschlossenen Studiums der Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft an einer deutschen Hochschule oder eines anderen, an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studiums vergleichbarer Fachrichtungen oder eines gleichwertigen Abschlusses. Ist das zugehörige Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch beizulegen. Sofern das Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records keine ECTS-Punkte aufweist, ist ein Exemplar der Studien- und Prüfungsordnung und ggf. eine Notenlegende des Erststudiums, ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch oder Englisch, beizufügen.
  • Nachweis von mindestens 30 ECTS-Kreditpunkten bestandener Leistungen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik („MINT“). Sofern das Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records keine ECTS-Punkte aufweist, muss anhand der vorgelegten Unterlagen erkennbar sein, dass der Leistungsumfang erfolgreich absolvierter MINT-Module mindestens dem eines Vollzeitsemesters (30 ECTS) entspricht.
  • Nachweis guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer englischsprachigen Ausbildung als Abschlussprüfung an einer für einen Hochschulzugang qualifizierenden Schule oder einer Hochschule nachgewiesen wird.
  • Für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen: Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Stufe 2) oder die Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit überdurchschnittlichem Ergebnis (alle Teile „besser als 3“) oder einer gleichwertigen Prüfung erbracht. Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder an einer Hochschule nachgewiesen wird.

Hochschulauswahlverfahren:

Sofern die oben genannten Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen eine Auswahlpunktzahl bestimmt. Maximal 90 Auswahlpunkte können dabei erreicht werden. Bewerberinnen und Bewerber erhalten hierbei
  • bis zu 60 Auswahlpunkte für die Gesamtnote aus dem Abschlusszeugnis des Erststudiums (Abschlussnote); für die Berechnung wird die auf eine Dezimalstelle nach dem Komma berechnete Abschlussnote von 4 abgezogen und mit 20 multipliziert;
  • bis zu 30 Auswahlpunkte für bisher geleistete praktische Tätigkeiten (Berufstätigkeit oder Praktikum) mit Bezug zu „Systems Engineering“. Pro Jahr (im Äquivalent einer Vollzeitbeschäftigung) einer praktischen Tätigkeit auf mindestens einem der durch den Katalog der Pflichtmodule in Anlage 1 definierten Teilgebiete des Systems Engineering werden fünf Auswahlpunkte vergeben. In Summe werden hierbei maximal 30 Auswahlpunkte vergeben. In den Bewerbungsunterlagen müssen dazu die Zeiten der praktischen Tätigkeit, für die Auswahlpunkte vergeben werden sollen, explizit benannt, durch Zeugnisse nachgewiesen und der Bezug zum Systems Engineering belegt werden.