Vorpraxis – Informationen für Studierende
Laut §3 der Studien- und Prüfungsordnung Studiengänge
- Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik
- Bachelor Regenerative Energien – Elektrotechnik
- Bachelor Elektrotechnik - Elektromobilität
muss jeder Studienbewerber, der keine technische, fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat, ein 6-wöchiges Vorpraktikum ableisten.
Absolventen der FOS Technik und dual Studierenden wird das Vorpraktikum erlassen. Ebenso wird das Vorpraktikum erlassen, wenn die geforderten Kompetenzen im Rahmen einer einschlägigen, abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erworben wurden. Eine vor dem Studium durchgeführte Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Inhalten kann nach Überprüfung durch den Praxisbeauftragten ebenfalls anerkannt werden.
Die Dauer der Vorpraxis beträgt mindestens 6 Wochen und soll möglichst zusammenhängend (d.h. nicht mehr als 2 Teile, nicht kürzer als 2 Wochen) vor Studienbeginn abgeleistet werden.
Fehl- und Krankheitstage zählen nicht zu den 30 Arbeitstagen (6 Wochen) und müssen nachgearbeitet werden. Gesetzliche Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden.
Sie kann aber auch noch bis spätestens zum Ende des vierten Semesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Beachten Sie aber, dass die Vorpraxis Zulassungsvoraussetzung für das im 5. Semester stattfindende Praxissemester ist.
Wenn Sie also die Vorpraxis im letztmöglichen Zeitraum ableisten (vorlesungsfreie Zeit
zwischen 4. und 5. Semester), können Sie mit der Praxis des praktischen Studiensemesters erst beginnen, wenn die Vorpraxis abgeschlossen und nachgewiesen ist. Achtung: Die Vorlesungsfreie Zeit zwischen WS und SS beträgt nur 5 Wochen und reicht demnach nicht für den vollständige Nachweis der Vorpraxis aus!
Dies bedeutet, dass sich das Praktikum (22 Wochen) bis über die Prüfungszeit am Ende des Praxissemesters hinaus erstreckt, was die Möglichkeit zur Prüfungsvorbereitung einschränkt.
Tipp: Um in diesem Fall den Nachweis der Vorpraxis und die Zustimmung der Hochschule zum Vertrag des Praxissemesters zu beschleunigen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praxisbeauftragten auf.
Nein. Was Vorlesungszeit ist und was nicht, ist am einfachsten auf der HM-Webseite
einzusehen.
Ein Wartesemester ist ein reguläres Semester und daher ebenso nicht für die Vorpraxis geeignet. Ein Urlaubssemester kann anerkannt werden. Hier bitte vorher mit dem Praxisbeauftragten abstimmen.
Nein. Die Vorpraxis ist kein Pflichtpraktikum im Sinne der Hochschulausbildung (anders als das praktische Studiensemester), da es vor dem Studium abgeleistet werden soll. Das Nachholen dieser eigentlich als Zulassungsvoraussetzung gedachten praktischen Erfahrung ist damit kein Teil des Studiums. Daraus ergibt sich im Übrigen auch die Verpflichtung dies außerhalb der Vorlesungszeiten nachzuholen.
Ausbildungsziel
- Kennenlernen der ingenieurtypischen betrieblichen Arbeitswelt durch Einblick in technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Kennenlernen verschiedener Geräte, Verfahren, Arbeitsmethoden, Systeme und Materialien
Ausbildungsinhalt
Exemplarische Ausbildung/Mitwirkung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach den Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes und den Wünschen/Fähigkeiten des Praktikanten auszuwählen ist. Unter anderem sind folgende Tätigkeitsgebiete denkbar:
- Elementare Werkstoffbearbeitung
- Fertigung
- Prüfen und Messen
- Montage
- Inbetriebsetzung
- Service
- Organisatische, personelle und soziale Strukturen im Unternehmen
Achtung: Reine Software-Entwicklung, Programmiertätigkeiten oder Administrative Aufgaben werden nicht anerkannt!
Die Vorpraxis kann grundsätzlich bei jedem Betrieb (z. B. Industrie, Handwerk) durchgeführt werden, sofern eine Tätigkeit entsprechend den Ausbildungszielen und Ausbildungsinhalten gewährleistet werden kann.
Unter dieser Vorgabe hat sich der Praktikant um eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen. Im Gegensatz zum Praxissemester
(5. Semester) ist jedoch kein Ausbildungsvertrag erforderlich.
Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz weisen wir neben den üblichen Quellen (Internetauftritte von Firmen, Tipps aus dem Familien-/Freundeskreis, Kontaktmessen wie der HOKO unserer Hochschule usw.). Auch auf der Moodle-Seite unserer Fakultät [Suchhilfe Praktika] hin.
Es geht nicht um die Firma, sondern Ihre Tätigkeit und deren Inhalt.
Wenn sie hier spezifische Fragen haben, können sie sich an den Praxisbeauftragten wenden, aber beschreiben Sie immer die (geplante) Tätigkeit bzw. Aufgaben.
Wenn Sie eine technische Berufsausbildung abgeschlossen oder die fachpraktische Ausbildung der FOS, Richtung Technik in der 11. Klasse durchlaufen haben, genügt es, bei der Bewerbung für den Studienplatz die entsprechenden Zeugnisse beizufügen und sie als Nachweis für die Anrechnung der Vorpraxis zu kennzeichnen.
Wenn Sie ein Vorpraktikum abgeleistet haben, müssen Sie dies mit Zeitraum und den durchgeführten Tätigkeiten bescheinigen lassen.
Sofern nicht ersichtlich ist, dass die Vorpraxis vor dem Studium an der HM oder in der vorlesungsfreien Zeit gemacht wurde (z. B. Tätigkeit über 1 Jahr), muss bestätigt werden, dass die Vorpraxis mindestens an 30 Arbeitstagen (6 Wochen) – ohne Krankheitstage – in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet wurde. (Gesetzliche Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden.)
Eine Musterbescheinigung finden Sie hier als WORD bzw. PDF zum Download.
Hinweis: Die Form der Bescheinigung ist nicht vorgeschrieben. Das Muster dient lediglich als Anhaltspunkt, welche Angaben bescheinigt werden müssen.
Legen Sie diese Bescheinigung dem Prüfungsamt vor bzw. laden sie diese in Primuss hoch.
Laden sie die entsprechenden Zeugnisse im Primuss an der Stelle hoch, wo die Nachweise für die Vorpraxis erwartet werden.