Informationen zur Vorpraxis

  • Kennenlernen der ingenieurtypischen betrieblichen Arbeitswelt durch Einblick in technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Kennenlernen verschiedener Geräte, Verfahren, Arbeitsmethoden, Systeme und Materialien

Ausbildungsinhalt

Exemplarische Ausbildung/Mitwirkung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach den Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes und den Wünschen/Fähigkeiten des Praktikanten auszuwählen ist. Unter anderem sind folgende Tätigkeitsgebiete denkbar:
  • Elementare Werkstoffbearbeitung
  • Fertigung
  • Prüfen und Messen
  • Montage
  • Inbetriebsetzung
  • Service
  • Organisatische, personelle und soziale Strukturen im Unternehmen

Welche Ausbildungsbetriebe kann ich wählen?

Die Vorpraxis kann grundsätzlich bei jedem Betrieb (z.B. Industrie, Handwerk) durchgeführt werden, sofern eine Tätigkeit entsprechend den Ausbildungszielen und Ausbildungsinhalten gewährleistet werden kann. Unter dieser Vorgabe hat sich der Praktikant um eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen. Im Gegensatz zum Praxissemester (5. Semester) ist jedoch kein Ausbildungsvertrag erforderlich.

Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz weisen wir neben den üblichen Quellen (Internetauftritte von Firmen, Tipps aus dem Familien-/Freundeskreis, Kontaktmessen wie der HOKO unserer Hochschule usw.) auch auf der Moodle Seite unserer Fakultät Suchhilfe Praktika hin, wobei zu beachten ist, dass diese Firmen primär für das praktische Studiensemester aufgeführt sind und somit nicht alle für die Vorpraxis in Frage kommen.

Wie weise ich die Vorpraxis bzw. fachpraktische Ausbildung nach?

Wenn Sie eine technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder die fachpraktische Ausbildung der FOS, Richtung Technik in der 11. Klasse durchlaufen haben, genügt es, bei der Bewerbung für den Studienplatz die entsprechenden Zeugnisse beizufügen und sie als Nachweis für die Anrechnung der Vorpraxis zu kennzeichnen.

Wenn Sie ein Vorpraktikum abgeleistet haben, legen Sie das Zeugnis hierüber mit Angabe des Zeitraums und der durchgeführten Tätigkeit dem Prüfungsamt vor.

Praxisbeauftragter

Prof. Dr. Georg Kerber Raum: R 4.037

T +49 89 1265-3514
F +49 89 1265-3403

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