FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Masterstudiengang Systems Engineering
A
Frage: Wann und wie erhalte ich Bescheid, ob es mit einem Studienplatz geklappt hat?
Den Bescheid erhalten Sie per Post. BewerberInnen für das Wintersemester werden in der Regel Mitte August, BewerberInnen für das Sommersemester im Februar verständigt. Bis dahin können Sie in einem Online-Portal Ihren BewerberInnen-Status abfragen. Die Zugangsdaten für das Online-Portal bekommen Sie per Mail zugesandt sobald Ihre schriftliche Bewerbung eingelesen wurde. Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge beworben haben, bekommen Sie für jeden davon eine gesonderte, schriftliche Zu- oder Absage.
Frage: Wie nehme ich einen Studienplatz an?
Die Annahme des Studienplatzes erfolgt über das Online Portal.
Frage: Wenn ich eine Zusage für mehrere Studienplätze bekomme, muss ich dann die Studienplätze absagen, die ich nicht in Anspruch nehme?
Nein, ihr Anspruch erlischt automatisch dann, wenn Sie den Studienbeitrag nicht fristgerecht überweisen und sich in dem Studiengang Ihrer Wahl nicht fristgerecht einschreiben.
B
Frage: Wie und wann kann ich mich bei der Hochschule München bewerben?
Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Systems Engineering kann sowohl zum Sommer-, als auch zum Wintersemester erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen elektronisch fristgerecht eingereicht werden. Die Anmeldefrist ist dem folgenden Link zu entnehmen:
Link zur Anmeldefrist
Frage: Ich habe noch kein Abschlusszeugnis, kann ich mich trotzdem schon bewerben?
Zum Bewerbungszeitpunkt ist der Nachweis eines mindestens 180 Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden abgeschlossenen Studiums der Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft an einer deutschen Hochschule oder eines anderen, an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studiums vergleichbarer Fachrichtungen oder eines gleichwertigen Abschlusses erforderlich. In der Regel wird der Abschluss durch Vorlage eines Abschlusszeugnisses nachgewiesen. Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, aber alle Prüfungen bereits erfolgreich absolviert worden sein, so kann ein von offizieller Seite (e.g. vom Prüfungsamt) ausgestellter Notenbeleg anerkannt werden. Der erfolgreiche Abschluss schließt eine mit einer Note bewertete Abschlussarbeit ein. Sollte der erfolgreiche Abschluss aller Studienprüfungsleistungen zum Bewerbungsschluss nicht nachgewiesen werden können, so ist gemäß SPO frühestens ein Semester später eine Zulassung zum Auswahlverfahren möglich.
Frage: Gibt es die Möglichkeit kein Semester zu verlieren, wenn der Bachelor erst nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden kann?
Ja. In einigen anderen Masterstudiengängen der Hochschule München wird die Möglichkeit geboten, das Zeugnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzureichen. Wenn der Bachelor also erst nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wird, so kann man sich in einen dieser anderen Masterstudiengänge - sofern die dort festgelegten Fristen und Rahmenbedingungen eingehalten werden - einschreiben. Sobald man in einem Masterstudiengang an der Hochschule München eingeschrieben ist, hat man die Möglichkeit, an Vorlesungen und auch Prüfungen anderer Fakultäten teilzunehmen - vorausgesetzt die jeweiligen DozentInnen stimmen dem zu. Erbrachte Leistungen können nach einer Zulassung zum Masterstudiengang Systems Engineering nachträglich angerechnet werden. WICHTIG: Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die nicht im Modulkatalog des eingeschriebenen Studiengangs enthalten sind, muss vorab mit den jeweiligen DozentInnen geklärt werden, da eingeschriebene Studierende den Vorrang haben und eine Teilnahme dadurch nicht garantiert möglich ist.
Frage: Was muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Die Bewerbungsunterlagen müssen Dokumente zu folgenden Qualifikationen enthalten:
1. Der Nachweis eines mindestens 180 ECTS-Kreditpunkte und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden abgeschlossenen Studiums der Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft an einer deutschen Hochschule oder eines anderen, an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studiums vergleichbarer Fachrichtungen oder eines gleichwertigen Abschlusses. Ist daszugehörige Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch beizulegen. Sofern das Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records keine ECTS-Punkte aufweist, ist ein Exemplar der Studien- und Prüfungsordnung und ggf. eine Notenlegende des Erststudiums, ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung in Deutsch oder Englisch, beizufügen.
2. Der Nachweis von mindestens 30 ECTS-Kreditpunkten bestandener Leistungen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik („MINT“). Sofern das Abschlusszeugnis bzw. das Transcript of Records keine ECTS-Punkte aufweist, muss anhand der vorgelegten Unterlagen erkennbar sein, dass der Leistungsumfang erfolgreich absolvierter MINT-Module mindestens dem eines Vollzeitsemesters (30 ECTS) entspricht.
3. Der Nachweis guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer englischsprachigen Ausbildung als Abschlussprüfung an einer für einen Hochschulzugang qualifizierenden Schule oder einer Hochschule nachgewiesen wird.
4. Für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen ist der Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Stufe 2) oder die Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit überdurchschnittlichem Ergebnis (alle Teile „besser als 3“) oder einer gleichwertigen Prüfung erbracht. Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder an einer Hochschule nachgewiesen wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Hochschule München
.
Wichtig: Berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Systems Engineering (Referenz ist dabei der Modulkatalog
des Studiengangs) können mit bis zu 30 von 90 Auswahlpunkten bei der Berechnung der Rangfolge angerechnet werden. Sollten solche Berufserfahrungen vorhanden sein, so lohnt es sich also entsprechende Zeugnisse oder Nachweise den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Frage: Mit welchen Bachelorabschlüssen darf ich mich für den Master Systems Engineering bewerben?
Ein abgeschlossenen Studiums der Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft (dies schließt Wirtschaftsingenieurswissenschaften ein) ist Voraussetzung. Bitte beachten Sie dabei die Anforderung mindestens 30 ECTS-Kreditpunkte bestandener Leistungen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik („MINT“) nachweisen zu müssen.
Frage: Bekomme ich eine Bestätigung, dass meine Bewerbung eingegangen ist?
Nein, Sie bekommen keine Bestätigungsmail ABER eine Mail mit einem Passwort. Mit Ihrer E-Mailadresse sowie diesem Passwort können Sie unter Status Ihrer Bewerbung den Bearbeitungsstand einsehen.
Frage: An welche Adresse muss ich meine Bewerbungsunterlagen schicken?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online
.
Frage: Was muss ich als Ausländer im Rahmen der Bewerbung zusätzlich beachten?
Ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen müssen im Rahmen der online Bewerbung a) einen Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache (näheres dazu findet sich in der Studienprüfungsordnung), b) eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse mit Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) sowie c) die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist vorlegen. Der Kontakt zu uni-assist erfolgt online über uni-assist.
D
Frage: Ist der Masterstudiengang Systems Engineering ein Dualer Studiengang?
Der Masterstudiengang Systems Engineering unterstützt zwar berufsbegleitendes Studieren, gilt aber offiziell weder als ein dualer noch als ein berufsbegleitender Studiengang.
Frage: Vermittelt mir der Masterstudiengang Systems Engineering einen industriellen Ausbildungspartner?
Nein. Wer berufsbegleitend Systems Engineering studieren möchte, wird im Rahmen des "Stundenplans" in diesem Modus zwar grundsätzlich unterstützt, der Masterstudiengang vermittelt direkt jedoch keine industriellen Ausbildungspartner.
Frage: Inwiefern unterstützt der Masterstudiengang Systems Engineering ein berufsbegleitendes Studium?
Alle Vorlesungen des ersten und des zweiten Studiensemesters werden mit wenigen Ausnahmen jedes Semester am gleichen Wochentag angeboten. Die Lehrveranstaltungen des ersten und zweiten Studiensemesters belegen in Summe sechs Wochentage. Vollzeitstudierende besuchen Lehrveranstaltungen der ersten beiden Studiensemester typisch an jeweils drei Tage in der Woche, Teilzeitstudierende nur an ein bis zwei Tagen pro Woche.
Die Gestaltung des Stundenplans erlaubt also gleichzeitig Planungssicherheit und Flexibilität.
Die Masterarbeit kann nach Abschluss der ersten beiden Studiensemester begonnen werden oder bereits vorher "mitlaufen".
E
Frage: Wie und wann schreibe ich mich als Studierende/r an der Hochschule München ein?
In Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen das Datum genannt, an dem Sie mit den angegeben Unterlagen persönlich zur Immatrikulation (Einschreibung) in die Hochschule kommen müssen. An diesem Tag erhalten Sie u.a. auch Ihren Studierendenausweis. Die Immatrikulation erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von ca. zwei Wochen vor Studienbeginn.
Frage: Ich kann an dem Tag, an dem meine Einschreibung vorgesehen ist, nicht persönlich kommen. Was muss ich tun?
Die Einschreibung erfolgt persönlich. Sofern Sie an keinem der Tage innerhalb des Einschreibezeitraums persönlich kommen können, kann in begründeten Sonderfällen nach Rücksprache mit dem Bereich Immatrikulation ein individueller Termin vereinbart werden. Wie Sie den Bereich Immatrikulation erreichen können, finden Sie auf der Seite der Hochschule München
.
F
Frage: Wo kann ich mich zum Thema BAföG beraten lassen?
BAföG - Beratungen finden nur beim Studentenwerk statt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studentenwerks
Frage: Wo bekomme ich Informationen zu Stipdendien und zu weiteren Möglichkeiten der Studienfinanzierung?
Die Studienberatung bietet zum Thema Förderung und Finanzierung ein umfassendes Beratungsangebot
an. Zudem finden jedes Semester verschiedene Informationsveranstaltungen
zu diesem Thema statt.
Q
Frage: Kann man mit einem Abschluss an einer Berufsakademie das Masterstudium beginnen?
Abschlüsse an Berufsakademien werden in der Regel nicht als Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudium anerkannt. Eine Ausnahme besteht nach KMK-Beschluss für BA-Abschlüsse nach dem Modell der Berufsakademien in Baden-Württemberg. Diese sind als äquivalenter Hochschulabschluss anerkannt. Die Anrechnung außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kompetenzen richtet sich grundsätzlich nach § 4 Abs. 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (APO) in ihrer jeweiligen Fassung.
Frage: Ist es notwendig Berufserfahrung zu haben, um zum Studium zugelassen zu werden?
Nein, Berufserfahrung ist nicht notwendig, Aber sie wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens in Form zusätzlicher Auswahlpunkte honoriert. BewerberInnen erhalten bis zu 30 von 90 möglichen Auswahlpunkten für bisher geleistete praktische Tätigkeiten (Berufstätigkeit oder Praktikum) mit Bezug zu „Systems Engineering“. Weitere Informationen dazu finden sich unter Zulassung zum Studium
.
Frage: Welches Bachelorstudium ist Voraussetzung für die Zulassung zum Eignungstest für den Masterstudiengang Systems Engineering?
Wer zugelassen werden möchte, muss ein mindestens 180 Kreditpunkte (ECTS) und mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Studium der Ausbildungsrichtungen Technik oder Wirtschaft abgeschlossen haben. Mindestens 30 ECTS müssen dabei in MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik) Fächern absolviert worden sein.
Frage: Ist der Masterstudiengang Systems Engineering auch für "Nicht-Ingenieure" geeignet?
Ja! Systems Engineering vermittelt Kompetenzen der Integration von Fachdisziplinen, vertieft aber keine Fach-spezifischen Kompetenzen. Insofern ist der Masterstudiengang explizit auch für AbsolventInnen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt geeignet.
S
Frage: Wo finde ich meinen Stundenplan?
Informationen zum Stundenplan finden Sie unter Vorlesungspläne
.
Frage: Wie ist der zeitliche Ablauf eines Semesters?
Den Zeitplan des aktuellen Semesters finden Sie ganz unten im Footer unter Termine & Fristen
.
Frage: Gibt es eine Einführungsveranstaltung und wenn ja, wann?
Ja, es gibt eine Einführungsveranstaltung für Erstsemester im Masterstudiengang Systems Engineering. Der Termin dieser Einführungsveranstaltung wird meist im Rahmen des Zulassungsbescheids durch das Immatrikulationsamt mitgeteilt.
Frage: Muss ich an der Einführungsveranstaltung teilnehmen?
Grundsätzlich nein, aber... es werden wichtige Informationen kommuniziert. Eine Teilnahme ist also im eigenen Interesse mehr als empfehlenswert!
Frage: Lässt sich das Masterstudium mit meiner Familie vereinbaren?
In den meisten Fällen "Ja". An der Hochschule München legen wir großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und individuellen Weiterbildungsplänen. Detaillierte weitere Informationen finden Sie über das Familienbüro
für Studierende.
T
Frage: Kann man Systems Engineering in Teilzeit studieren?
Ja. Der Masterstudiengang Systems Engineering ist zwar offiziell kein Teilzeitstudiengang, aber er ist in der Regel sehr gut mit berufsbegleitender Tätigkeit vereinbar. Die überwiegende Anzahl der Studierenden ist als "teilzeitstudierend" immatrikuliert.
Frage: Kann man Vollzeit in Teilzeit wechseln oder umgekehrt?
Wir schreiben alle Studierenden als Teilzeitstudenten ein. Schneller studieren ist immer erlaubt, also auch in 3 Semestern. Für eventuelle Probleme mit Krankenkassen o.ä. kann man sich jedoch auch zu Vollzeit wechseln. Der eventuelle Wechsel zurück zu Teilzeit ist aufwendiger und wird nur ungern durchgeführt. Deshalb bei Zweifel und wenn möglich: Teilzeit eingeschrieben sein und Vollzeit studieren.
Frage: Wie funktioniert das Teilzeitmodell?
Unser Studium ist so aufgebaut:
Alle Vorlesungen des Studiums werden jedes Semester am gleichen Wochentag gelesen. Wir haben 6 Wochentage belegt, Teilzeitstudenten müssen also im Schnitt einen Tag in der Woche kommen - und das sechs Semester lang. Die Masterarbeit muss dann nebenher bearbeitet werden. Man kann sich das Thema schon vor Ablauf des 4. Teilzeitsemesters suchen und die Arbeit beginnen, Die Bearbeitungsdauer ist dann 12 Monate. Wenn die Arbeit nach dem 4. Teilzeitsemester begonnen wird, hat man nur noch 6 Monate Zeit.
Die Verteilung der Stunden auf die Woche sehen Sie unter den aktuellen Stundenplänen
Frage: Besteht für die Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht?
Grundsätzlich besteht zu keiner Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht. Sollten Sie beabsichtigen, im Rahmen des Masterstudiums Systems Engineering das Zertifikat Englisch UNIcert® III (wirtschaftssprachliche Orientierung) zu absolvieren, ist eine Anwesenheit von 80% in den Lehrveranstaltungen „Business English“, „Working Methodology and Social Skills“ sowie „Business English Advanced“ erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse über Prof. Dr. N. Brandstetter.
Frage: Kann ich Systems Engineering studieren, wenn ich berufstätig bin?
Ja, Sie müssen jedoch einen Tag in der Woche für die Vorlesungen aufbringen können. Bitte beachten Sie zusätzlich, dass einige Vorlesungen Übungen, Präsentation und Projekte beinhalten und deshalb auch außerhalb der Vorlesungszeiten hier Zeitaufwand anfallen wird. Dieser muss bei der Studienplanung mit einberechnet werden.
Frage: Ist das Masterstudium Systems Engineering als Fernstudium zu absolvieren?
Nein, es gibt Anwesenheitspflicht bei oben genannten Veranstaltungen.
W
Frage: Was ist ein Wahlpflichtmodul?
Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module folgt der Bologna Reform. Dadurch wurde es möglich wird, Studienleistungen europaweit einheitlich bewerten und anrechnen zu können. Im Masterstudiengang Systems Engineering wird grundsätzlich zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen unterschieden. Während Pflichtmodule fest durch Studienprüfungsordnung und Studienplan vorgegeben sind, besteht bei Wahlpflichtmodulen die Möglichkeit Module aus einer oder mehreren vorgegebenen Listen zu wählen. Für Studierenden nach der bis einschließlich SS 2016 gültigen Studienprüfungsordnung müssen vier ECTS aus einer im Sektariat der FK04 ausliegenden Liste gewählt werden. Ab dem WS 2016-2017 müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von (mindestens) 10 ECTS-Kreditpunkten belegt werden. Mindestens eines der dort zu wählenden Module muss seit WS 2015-2016 aus der im Studienplan festgelegten Liste 1 gewählt werden, weitere Module können aus der im Studienplan festgelegten Liste 2 oder aus Liste 1 gewählt werden.
Frage: Wie finde ich das passende Wahlpflichtmodul für mich?
Sehen Sie sich die je nach der für Sie relevanten Studienprüfungsordnung zugehörigen Liste(n) an. Für eine Auswahl der Wahlpflichtmodule aus dieser Liste dürfen Sie selbst die für Sie relevanten Entscheidungskriterien festlegen.
Frage: Wie kann ich mich für ein Wahlpflichtmodul in anderen Fakultäten eintragen?
Rahmenbedingungen einzelner Module unterliegen der Verantwortung der einem Modul zugeordneten Fakultät. Erkundigen Sie sich also rechtzeitig selbst bei der jeweiligen Fakultät, ob ein Modul überhaupt angeboten wird und welchen Bedingungen und Auflagen es ggf. unterliegt.
Frage: Welche (formalen) Vorgaben gibt es für (m)eine Masterarbeit?
Eine Masterarbeit soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, eine Aufgabenstellung aus einem konkreten Projekt selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage methodisch zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung soll dem Niveau der Inhalte des Studiums entsprechen. Die/der Studierende soll zeigen, dass sie/er auf diesem Niveau selbständig
1. geeignete Methoden des Systems Engineering für die zu bearbeitende Aufgabe selektieren kann (Analyse der Mittel und des Ziels),
2. Methoden und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Aspekte von Qualitätssicherung und Wirt-schaftlichkeit zur Realisierung eines Projekts anwenden kann, die Entwicklung der einzelnen Kom-ponenten des Systems verfolgen kann, mit dem Ziel, die Integrierbarkeit in das Gesamtsystem zu gewährleisten sowie
3. Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements im konkreten Projekt umsetzen kann.
Solange die Schwerpunkte einer Arbeit also Inhalten aus dem Modulkatalog zugeordnet werden können und der Aufwand mit circa 900 Stunden ansetzbar ist, ist eine Aufgabe meist auch als Masterarbeit geeignet. Im Zweifelsfall helfen die hauptamtlichen DozentInnen weiter, die Frage nach der Eignung einer Aufgabenstellung zu beantworten.
(Den Belegschein zum anmelden der Masterarbeit finden Sie auf der Moodle-Seite Das Merkblatt, die Kurzfassung, die Erklärung etc....)
Frage: Kann ich meine Masterarbeit auch im Unternehmen schreiben?
Die überwiegende Anzahl an Abschlussarbeiten entsteht in Unternehmen außerhalb der Hochschule München. Einzelne Unternehmen schreiben explizit Themen für Abschlussarbeiten aus, andere Unternehmen erwarten Initiativbewerbungen. In jedem Fall sollte der Rahmen mit einem Unternehmen so abgesteckt werden, dass ausreichend Zeit für die mit 900h angesetzte Abschlussarbeit verfügbar ist. Gegebenenfalls ist ein dedizierter Arbeitsvertrag, der diesen Rahmen absichert, von Vorteil.
Frage: Ist mein Thema als Masterarbeit im Systems Engineering geeignet?
Solange die Schwerpunkte einer Arbeit Inhalten aus dem Modulkatalog zugeordnet werden können und der Aufwand mit circa 900 Stunden ansetzbar ist, ist eine Aufgabe meist auch als Masterarbeit geeignet. Im Zweifelsfall helfen die hauptamtlichen Dozent:innen weiter, die Frage nach der Eignung einer Aufgabenstellung zu beantworten.
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich während meines Studiums ins Ausland zu gehen?
Fragen um das Thema "Studium im Ausland" beantwortet das International Office der Hochschule München. Informationen rund um das Thema Ausland und Internationalität finden Sie unter anderem hier
.
X Y Z
Frage: Gibt es einen schriftlichen Eignungstest?
Nein. Für eine Zulassung entscheidend sind a) die Qualifikationskriterien zu erfüllen und b) der durch die erreichte Auswahlpunktzahl erzielte Rang.
Frage: Wie kann ich das Qualifikationskriterium "Englisch" nachweisen?
Den elektronischen Bewerbungsunterlagen muss mindestens ein Dokumente beigefügt werden, das gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweist. Anerkannt werden in diesem Zusammenhang Nachweise zu bzw. über...
- Englisch als Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung (allgemein oder Fachabitur) mit Note 4 (entspricht 04 Notenpunkten) oder besser
- Hochschulzertifikat UNIcert III
- Cambridge Certificate: First Certificate in English (FCE)
- TOEFL-Test mit mindestens 72 (von 120) Punkten
- IELTS (International English Language Testing System) mit mind. 5,0 von möglichen 9 Punkten als Ergebnis
- TOEIC mit mindestens 400 Punkten in Bezug auf "listening" und mindestens 385 Punkten in Bezug auf "reading"
Frage: Muss ich auch gute Kenntnisse in deutscher Sprache nachweisen?
Nur für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen ist der Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Stufe 2) oder die Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit überdurchschnittlichem Ergebnis (alle Teile „besser als 3“) oder einer gleichwertigen Prüfung erbracht. Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder an einer Hochschule nachgewiesen wird.
Frage: Wie kann ich meine Auswahlpunktzahl erhöhen?
Basis der Berechnung der Auswahlpunktzahl ist die Abschlussnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses ("Erststudium"). Für die Gesamtnote aus dem Abschlusszeugnis des Erststudiums gibt es bis zu 60 Auswahlpunkte (für die Berechnung wird die auf eine Dezimalstelle nach dem Komma berechnete Abschlussnote von 4 abgezogen und mit 20 multipliziert).
Bis zu 30 Auswahlpunkte (das entspricht 1,5 Notenstufen) können für bisher geleistete praktische Tätigkeiten (Berufstätigkeit oder Praktikum) mit Bezug zu „Systems Engineering“ zusätzlich erreicht werden. Konkret werden pro Jahr (im Äquivalent einer Vollzeitbeschäftigung) einer praktischen Tätigkeit auf mindestens einem der durch den Katalog der Pflichtmodule (siehe Modulhandbuch) definierten Teilgebiete des Systems Engineering fünf Auswahlpunkte vergeben. In Summe werden hierbei maximal 30 Auswahlpunkte vergeben. In den Bewerbungsunterlagen müssen dazu die Zeiten der praktischen Tätigkeit, für die Auswahlpunkte vergeben werden sollen, explizit benannt, durch Zeugnisse nachgewiesen und der Bezug zum Systems Engineering belegt werden.
Frage: Wie hoch sind meine Chancen auf eine Zulassung?
Die Chancen auf Zulassung sind - sofern die Qualifikationskriterien erfüllt werden - ausschließlich vom Rangplatz abhängig. Der Rangplatz ergibt sich durch die erreichte Auswahlpunktzahl.
Frage: Kann ich mich wiederholt bewerben?
Ja. Es gibt keine Beschränkung in der Anzahl der Bewerbungen.
Frage: Kann das Studium in einem beliebigen Semester nach Zulassung begonnen werden?
Nein. Eine Zulassung berechtigt nur zur Aufnahme des Studiums im unmittelbar der Zulassung folgenden Semester.
Frage: Wie viele Studierende werden pro Semester zugelassen?
Die Anzahl zugelassener Bewerber:innen wird in jedem Semester neu festgelegt und auf der Homepage der Hochschule München veröffentlicht.