Wahlpflichtmodule

Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module folgt der Bologna Reform. Dadurch wurde es möglich, Studienleistungen europaweit einheitlich bewerten und anrechnen zu können. Im Masterstudiengang Systems Engineering wird grundsätzlich zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen unterschieden. Während Pflichtmodule fest durch Studien-/Prüfungsordnung und Studienplan vorgegeben sind, besteht bei Wahlpflichtmodulen die Möglichkeit Lehrveranstaltungen aus einer oder mehreren vorgegebenen Listen zu wählen.

Laut Studien- und Prüfungsordnung (SPO) im Masterstudiengang Systems Engineering (SMM) müssen Lehrveranstaltungen im "Wahlpflichtmodul" (WPM) im Umfang von (mindestens) 10 ECTS-Kreditpunkten belegt werden. Mindestens eine der in diesem Modul wählbaren Lehrveranstaltungen muss aus der im Studienplan festgelegten Liste 1 gewählt werden, weitere Module können aus der im Studienplan festgelegten Liste 2 oder aus Liste 1 gewählt werden.

Die Anmeldung zu allen Lehrveranstaltungen erfolgt – ebenso wie die (separate!) Prüfungsanmeldung – in der Regel online, aber in allen Fällen in Eigenverantwortung der teilnehmenden Studierenden. Bitte prüfen Sie, ob das Fach Ihrer Wahl in dem Semester Ihrer Wahl tatsächlich angeboten wird und klären Sie vorher bei den DozentInnen, ob Sie an dem Kurs teilnehmen dürfen. Für einige Module bestehen Zugangsbeschränkungen oder es werden Teilnahmegebühren erhoben. Bitte besprechen Sie frühzeitig mit den DozentInnen (insbesondere bei Modulen der vhb) die Prüfungsmodalitäten. Die administrative Verwaltungshoheit zur Durchführung von Prüfungen liegt bei der durchführenden Hochschule bzw. bei den DozentInnen der Lehrveranstaltung. Unterstützung bei Prüfungen anderer Hochschulen (insbesondere der vhb) durch die Hochschule München kann nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache geleistet werden.

Bitte prüfen Sie außerdem, ob in Modulen anderer Fakultäten ggf. andere Meldefristen gelten. Sollten Sie ein Modul als Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang Systems Engineering wählen wollen, das aktuell noch nicht als solches genehmigt wurde, so können Sie einen entsprechenden Antrag unter Angabe des Modulnamen, der zugehörigen Fakultät sowie dem zugeordneten Masterstudiengang an die Prüfungskommission im Masterstudiengang Systems Engineering stellen.

Die Hinterlegung der Prüfungsleistung in Ihrem Notenbogen erfolgt über das Prüfungsamt. Sie zu initiieren liegt ebenfalls in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Studierenden. Sofern nicht unmittelbar ersichtlich teilen Sie nach bestandener WPM Prüfung dem Prüfungsamt im Rahmen einer Email bitte mit, welche Prüfungsleistung Sie sich als "Liste 1" und welche Sie als "Liste 2" anrechnen lassen wollen.

Zulassige "Liste 1" WPM werden im jeweils aktuellen Studienplan veröffentlicht.

Die unten gezeigte Tabelle listet alle derzeit genehmigten Module der "Liste 2" auf. Einen Überblick der allgemein als Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (AW) freigegebenen Liste 2 Module der Fakultät 13 findet sich unter den Vorlesungs- und Prüfungsplänen der Fakultät 13.